Allgemeiner Beschluss: Warum die »GNU Free Documentation License« nicht für Debian-Main geeignet ist
- Zeitrahmen
- Antragsteller
- Unterstützer
- Text
- Antragsteller A der Ergänzung
- Unterstützer A der Ergänzung
- Text A der Ergänzung
- Antragsteller B der Ergänzung
- Unterstützer B der Ergänzung
- Text B der Ergänzung
- Mindestanzahl
- Daten und Statistiken
- Mehrheitsanforderung
- Ergebnis
Zeitrahmen
Vorschlag und Änderungsantrag | Sonntag, 1. Januar 2006 | Donnerstag, 9. Februar 2006 |
---|---|---|
Diskussionsperiode: | Freitag, 10. Februar 2006 | Samstag, 25. Februar 2006, 23:59:59 UTC |
Abstimmungsperiode | Sonntag, 26. Februar 2006, 00:00:01 UTC | Sonntag, 12. März 2006, 00:00:01 UTC |
Antragsteller
Anthony Towns [[email protected]]
Unterstützer
- Manoj Srivastava [[email protected]]
- Russ Allbery [[email protected]]
- Steve Langasek [[email protected]]
- Kalle Kivimaa [[email protected]]
- Roger Leigh [[email protected]]
Text
Wahlmöglichkeit 1: Der eigentliche Text der GR lautet:
(0) Zusammenfassung
Innerhalb der Debian-Gemeinschaft gab es umfangreiche
Bedenken über die GNU Free Documentation License (GFDL)
und ob sie tatsächlich eine freie
Lizenz ist.
Dieses Dokument versucht zu erklären, warum Debians
Antwort Nein
lautet.
Es sollte beachtet werden, dass dies keine Feindseligkeit
gegenüber der Free Software Foundation impliziert und
nicht bedeutet, dass GFDL-Dokumentation nicht als
frei genug
durch andere betrachtet werden sollte,
und Debian selbst wird GFDL-Dokumentation weiterhin in
seinem non-free
-Bereich vertreiben.
(1) Was ist die GFDL?
Die GFDL ist eine Lizenz, die von der Free Software Foundation geschrieben wurde, und die sie als Lizenz für ihre eigene Dokumentation verwenden und gegenüber anderen bewerben. Sie wird auch als Lizenz für die Wikipedia verwendet. Zitat der Einleitung der GFDL:
The purpose of this License is to make a manual, textbook, or
other functional and useful document free
in the sense of
freedom: to assure everyone the effective freedom to copy and
redistribute it, with or without modifying it, either
commercially or noncommercially. Secondarily, this License
preserves for the author and publisher a way to get credit for
their work, while not being considered responsible for
modifications made by others.
This License is a kind of copyleft
, which means that
derivative works of the document must themselves be free in the
same sense. It complements the GNU General Public License, which
is a copyleft license designed for free software.
(2) Woran scheitert sie bei den Debian-Standards für Freie Software
Die GFDL steht in einer Vielzahl an Arten im Widerspruch
mit den traditionellen Anforderungen für Freie Software,
einige davon werden unten erläutert. Als eine
Copyleft
-Lizenz ist eine der Konsequenzen davon,
dass es unter der GFDL nicht möglich ist, Inhalte eines
Dokumentes direkt in Freie Software einzubeziehen.
Die Hauptkonflikte sind:
(2.1) Invariante Abschnitte
Der Konflikt, der am meisten Sorgen bereitet, ist die Klasse der invarianten Abschnitte, die, sobald sie einmal eingefügt wurden, in der Zukunft nicht verändert oder von der Dokumentation entfernt werden dürfen. Veränderbarkeit ist allerdings eine fundamentale Anforderung der DFSG, die lautet:
3. Derived Works
The license must allow modifications and derived works, and
must allow them to be distributed under the same terms as the
license of the original software.
Invariante Abschnitte erzeugen speziell Probleme bei der Wiederverwendung von Teilen der Arbeit (da jeder invariante Abschnitt auch hinzugefügt werden muss, egal wie groß) und bei der Sicherstellung, dass die Dokumentation korrekt und relevant bleibt.
(2.2) Transparente Kopien
Der zweite Konflikt bezieht sich auf die Anforderung der
GFDL bezüglich transparenter Kopien
(das ist eine
Kopie in einer zur Bearbeitung geeigneten Form) der
Dokumentation. Insbesondere Abschnitt 3 der GFDL verlangt,
dass jedem Vertrieb einer nicht-transparente Kopie eine
transparente Kopie beigefügt wird oder dass ein Jahr lang
nachdem die nicht-transparente Kopie nicht mehr
bereitgestellt wurde, eine transparente Kopie verfügbar
gehalten wird.
Für Freie-Software-Arbeiten erwartet Debian, dass es reicht, einfach die Quellen (oder eine transparente Kopie) zusammen mit abgeleiteten Werken bereitzustellen, aber das erfüllt keine der Klauseln der GFDL-Anforderungen.
(2.3) Digitale Rechte-Verwaltung
Der dritte Konflikt mit der GFDL entsteht aus dem Maßnahmen in Sektion 2, die versuchen, Digitale Rechte-Verwaltungs-Technologien (DRM) zu überwinden. Insbesondere sagt die GFDL, dass Sie keine technischen Maßnahmen ergreifen dürfen, um das Lesen oder weiteres Kopieren von Kopien, die Sie erstellen oder verteilen, zu blockieren oder zu kontrollieren. Dies blockiert die Freiheit auf drei Arten: es begrenzt die Verwendung der Dokumentation sowie des Vertriebs, indem es alle erstellten Kopien sowie die verteilten Kopien abdeckt; es schließt den Vertrieb von Kopien auf DRM-geschützten Medien aus, selbst wenn den Benutzern voller Zugriff auf eine transparente Kopie des Werks gegeben wird; und, so wie es geschrieben ist, verbietet es möglicherweise die Verschlüsselung der Dokumentation, oder sogar die Speicherung auf einem Dateisystem, das Rechte-Vergabe erlaubt.
(3) Warum muss Dokumentation Freie Software sein?
Es gibt eine Reihe von offensichtlichen Unterschieden
zwischen Programmen und Dokumentation was oft dazu
inspiriert zu fragen, warum haben wir nicht einfach
verschiedene Standards für die zwei?
Beispielsweise
werden Bücher oft von Einzelpersonen geschrieben während
Programme von Gruppen geschrieben werden, daher mag
angemessene Anerkennung für ein Buch wichtiger sein als
für ein Programm.
Andererseits ist Freie Software oft von einer einzelnen
Person geschrieben und freie Software-Dokumentation ist
oft von einer größeren Gruppen an Beitragenden
geschrieben. Und die Unterscheidung, was Dokumentation
und was ein Programm ist, ist oft auch nicht so klar, da
Inhalte von dem einen im anderen benötigt werden (um
Online-Hilfe, Bildschirmfotos oder interaktive
Schulungsanleitungen, um eine detailliertere Erklärung
durch Zitate aus dem Quellcode bereitzustellen).
Ähnlicherweise zeugen nicht alle Programme von Kreativität
oder könnten als Kunstwerke
bezeichnet werden, und
der Versuch für alle Software in Debian festzustellen,
was vorliegt, wäre eine Ablenkung von unseren Zielen.
In der Praxis unterscheidet sich Dokumentation einfach nicht gut genug, um verschiedene Standards zu rechtfertigen: wir möchten immer noch Quellcode in der gleichen Weise wie für Programme bereitstellen, wir möchten immer noch in der Lage sein, Dokumentation zu verändern und in anderer Dokumentation und Programmen so bequem wie möglich wiederzuverwenden und wir möchten in der Lage sein, unseren Benutzern genau die Dokumentation bereitzustellen, die sie haben wollen, ohne irrelevante Materialien.
(4) Wie kann dies korrigiert werden?
Was können Autoren von Dokumentation und andere hierzu beitragen?
Ein einfacher erster Schritt ist es, die optionalen invarianten Abschnitte nicht in ihrer Dokumentation zu verwenden, da sie von der Lizenz nicht verlangt werden, sondern einfach eine Option für die Autoren sind.
Unglücklicherweise ist dies alleine nicht genug, da andere Klauseln der GFDL die gesamte GFDL-Dokumentation unfrei machen. Als Konsequenz sollten andere Lizenzen untersucht werden; im Allgemeinen ist es wahrscheinlich am einfachsten, entweder die GNU General Public License (als Copyleft-Lizenz) oder die BSD- oder MIT-Lizenz (als nicht-Copyleft-Lizenz) auszuwählen.
Da der größte Teil der GFDL-Dokumentation unter den Bedingungen der GNU GNU Free Documentation License, Version 1.2 oder einer jüngeren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version bereitgestellt wird, ist die Free Software Foundation in der Lage, diese Probleme durch Änderung der Lizenz zu beheben. Die oben beschriebenen Probleme benötigen relativ kleine Änderungen an der GFDL – die Erlaubnis, invariante Abschnitte zu entfernen, transparente Kopien gleichzeitig zur Verfügung zu stellen und die Einschränkungen auf technische Maßnahmen zu mäßigen. Obwohl Mitglieder des Debian-Projekts seit vier Jahren in Kontakt mit der FSF über diese Bedenken stehen, sind die Verhandlungen unglücklicherweise noch ohne Ergebnis geblieben.
Antragsteller A der Ergänzung
Adeodato Simó [[email protected]]
Unterstützer A der Ergänzung
- Anthony Towns [[email protected]]
- Osamu Aoki [[email protected]]
- Christopher Martin [[email protected]]
- Wesley J. Landaker [[email protected]]
- Wouter Verhelst [[email protected]]
- Hamish Moffatt [[email protected]]
- Pierre Habouzit [[email protected]]
- Marc 'HE' Brockschmidt [[email protected]]
- Anibal Monsalve Salazar [[email protected]]
- Isaac Clerencia [[email protected]]
- Moritz Muehlenhoff [[email protected]]
- Zephaniah E. Hull [[email protected]]
- Christian Perrier [[email protected]]
- Martin Michlmayr [[email protected]]
- Christoph Berg [[email protected]]
Text A der Ergänzung
Wahlmöglichkeit 2: Der eigentliche Text des Änderungsantrags lautet:
Dies ist die Position des Debian-Projekts zu der GNU Free Documentation License wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde:
-
Wir erachten, dass die GNU Free Documentation License Version 1.2 in Konflikt zu traditionellen Anforderungen für Freie Software steht, da sie nicht-entfernbare, nicht-veränderbare Teile in Dokumenten, die darunter lizenziert sind, erlaubt. Solche Teile werden im Allgemeinen als
invariante Abschnitte
referenziert und werden in Abschnitt 4 der GFDL beschrieben.Da Veränderbarkeit eine fundamentale Anforderung der Debian-Richtlinien für Freie Software ist, kann diese Einschränkung von uns nicht akzeptiert werden und wir können in unserer Distribution keine Werke erlauben, die solche unveränderbaren Inhalte enthalten.
-
Gleichzeitig erachten wir Arbeiten, die unter der GNU Free Documentation License lizenziert wurden und die keine unveränderbaren Abschnitte enthalten, in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Debian Richtlinien für Freie Software.
Das bedeutet, dass Arbeiten, die keine invarianten Abschnitte, Klappentexte, Danksagungen und Widmungen enthalten (oder die sie enthalten, aber eine explizite Erlaubnis zum Entfernen erteilen) für die
Main
-Komponente unserer Distribution geeignet sind. -
Trotz der obigen Aussage ist Dokumentation unter der GFDL dennoch nicht problemlos, sogar für Arbeiten ohne invariante Abschnitte: Beispielsweise ist sie mit den wichtigsten Lizenzen für freie Software inkompatibel, was bedeutet, dass Texte unter der GFDL nicht in freie Programme eingearbeitet werden können.
Aus diesem Grund ermutigen wir Autoren von Dokumentation, ihre Werke unter den gleichen Bedingungen wie die Software, auf die sie sich bezieht, oder unter einer der traditionellen Lizenzen für Freie Software wie die GPL oder die BSD-Lizenz, zu lizenzieren (oder sie dual zusammen mit der GFDL zu lizenzieren).
Antragsteller B der Ergänzung
Anton Zinoviev [[email protected]]
Unterstützer B der Ergänzung
- Raphael Hertzog [[email protected]]
- Xavier Roche [[email protected]]
- Wesley J. Landaker [[email protected]]
- Romain Francoise [[email protected]]
- Moritz Muehlenhoff [[email protected]]
- Craig Sanders [[email protected]]
Text B der Ergänzung
Wahlmöglichkeit 3: Der eigentliche Text der Änderung lautet:
Die GNU Free Documentation License
schützt die Freiheit,
sie ist mit den Debian-Richtlinien für Freie Software kompatibel.
0: Zusammenfassung
Dies ist die Position des Debian-Projekts über die von der Free Software Foundation herausgegebene GNU Free Documentation License:
We consider that works licensed under GNU Free
Documentation License version 1.2 do fully
comply both with the requirements and the
spirit of Debian Free Software Guidelines.
Innerhalb der Debian-Gemeinschaft hat es eine signifikante
Unsicherheit über die GNU Free Documentation License (GFDL)
und ob sie tatsächlich ein freie
Lizenz ist, gegeben.
Dieses Dokument versucht zu erklären, warum Debians Antwort
Ja
lautet.
1: Was ist die GFDL?
Die GFDL ist eine von der Free Software-Foundation geschriebene Lizenz. Sie verwenden sie als Lizenz für ihre Dokumentation und empfiehlt sie anderen. Die Lizenz wird auch für die Wikipedia verwendet. Um die Präambel der GFDL zu zitieren:
The purpose of this License is to make a manual, textbook, or
other functional and useful document free
in the sense of
freedom: to assure everyone the effective freedom to copy and
redistribute it, with or without modifying it, either
commercially or noncommercially. Secondarily, this License
preserves for the author and publisher a way to get credit for
their work, while not being considered responsible for
modifications made by others.
This License is a kind of copyleft
, which means that
derivative works of the document must themselves be free in the
same sense. It complements the GNU General Public License, which
is a copyleft license designed for free software.
(2) Die invarianten Abschnitte – die Haupt-Bedenken gegenüber der GFDL
Eine der verbreitetsten Bedenken gegenüber der GFDL ist die Tatsache, dass die GFDL erlaubt, dass unter ihr lizenzierte Arbeiten bestimmte Abschnitte enthalten können, die als invariant gekennzeichnet sind. Der Text innerhalb solcher Abschnitte kann in der Zukunft nicht geändert oder aus der Arbeit entfernt werden.
Die GFDL legt beachtliche Einschränkungen auf den Zweck von Text, der in einem invarianten Abschnitt enthalten sein kann. Laut der GFDL müssen alle invarianten Abschnitte auch sekundäre Abschnitte sein, d.h. die folgende Definition erfüllen:
A Secondary Section is a named
appendix or a front-matter section of the
Document that deals exclusively with the
relationship of the publishers or authors
of the Document to the Document's overall
subject (or to related matters) and
contains nothing that could fall directly
within that overall subject. [...] The
relationship could be a matter of
historical connection with the subject or
with related matters, or of legal,
commercial, philosophical, ethical or
political position regarding them.
Konsequenterweise dürfen sekundäre Abschnitte (und insbesondere die invarianten Abschnitte) nur persönliche Meinungen des Autors oder Verlegers zu einem bestimmten Thema enthalten. Es ist nutzlos und unmoralisch, die persönliche Meinung von jemand anderem zu verändern; in einigen Fällen ist dies sogar illegal. Für solche Texte sagt Richard Stallman (der Gründer der Freien Software-Bewegung und des GNU-Projekts und Autor der GFDL) [1]:
The whole point of those works is that they
tell you what somebody thinks or what
somebody saw or what somebody believes. To
modify them is to misrepresent the authors;
so modifying these works is not a socially
useful activity. And so verbatim copying is
the only thing that people really need to be
allowed to do.
Diese Eigenschaft der GFDL kann in Widerspruch zu der folgenden Anforderung der Debian-Richtlinien für Freie Software gesehen werden:
3. Derived Works
The license must allow modifications and
derived works, and must allow them to be
distributed under the same terms as the
license of the original software.
Es ist naiv zu glauben, dass zum Erfüllen der Anforderungen der DFSG freie Lizenzen beliebige Veränderungen erlauben müssen. Es gibt mehrere Lizenzen, die Debian stets als frei anerkannt hat, die den erlaubten Änderungen einige Einschränkungen auferlegen. Beispielsweise enthält die GNU General Public License die folgende Klausel:
If the modified program normally reads
commands interactively when run, you must
cause it, when started running for such
interactive use in the most ordinary way, to
print or display an announcement including an
appropriate copyright notice and a notice that
there is no warranty (or else, saying that you
provide a warranty) and that users may
redistribute the program under these
conditions, and telling the user how to view a
copy of this License.
Die Lizenzen, die eine so genannte Werbe-Klausel enthalten stellen ein weiteres Beispiel dar:
All advertising materials mentioning
features or use of this software must
display the following acknowledgement:
This product includes software developed
by ...
Konsequenterweise muss für die Entscheidung, ob eine Lizenz frei ist oder nicht in Betracht gezogen werden, welche Art von Einschränkungen auferlegt werden und wie diese Einschränkungen zum Gesellschaftsvertrag von Debian passen:
4. Our priorities are our users and free software
We will be guided by the needs of our users
and the free software community. We will
place their interests first in our
priorities.
Derzeit wird die GFDL von der großen Masse der Mitglieder
der Freien-Software-Gemeinschaft als eine freie Lizenz
anerkannt und als Ergebnis wird sie für die Dokumentation
von großen Teilen der derzeit verfügbaren freien Programme
verwendet. Falls Debian entschiede, dass die GFDL nicht
frei sei, würde dies bedeuten, dass Debian versuchen würde,
der Freien-Software-Gemeinschaft eine alternative Bedeutung
von Freier Software
aufzuerlegen und damit
effektiv seinen eigenen Gesellschaftsvertrag mit der
Freien-Software-Gemeinschaft zu verletzen.
Wir sollten in der Lage sein, die freie Software zu verbessern und sie an spezielle Bedürfnisse anzupassen und dies sollte hinter den Anforderungen der DFSG für Veränderbarkeit stehen. Die GFDL erlaubt jedem, der mit der persönlichen Meinung, die in einem invarianten Abschnitt ausgedrückt wird, nicht einverstanden ist, seinen eigenen sekundären Abschnitt hinzuzufügen, um seine Bedenken oder Ergänzungen zu beschreiben. Dies ist eine vernünftige Methode, um die Verfügbarkeit sekundärer Abschnitte zu verbessern, eine Methode, die nicht zur Missinterpretation der Meinung des Autors oder zur Zensur führt.
(3) Transparente Kopien
Ein weiterer Einwand gegen die GFDL ist, dass es laut der GFDL nicht genug sei, beim Vertrieb des Dokuments eine transparente Kopie des Dokuments neben die nicht-transparente Version zu legen (was beispielsweise für Quellen unter der GPL alles ist, was Sie machen müssen). Stattdessen besteht die GFDL darauf, dass Sie irgendwie eine maschinen-lesbare transparente Kopie beifügen müssen (d.h. es nicht erlauben, dass die nicht-transparente Form ohne die transparente Form heruntergeladen wird) oder die transparente Form ein Jahr lang nach der letzten Verteilung der nicht-transparenten Form auf einem öffentlich erreichbaren Ort zum Herunterladen vorhalten müssen.
Das Folgende ist die Aussage der Lizenz hierzu (die Großschreibung stammt nicht aus der Original-Lizenz):
You must either include a machine-readable
Transparent copy ALONG with each Opaque
copy, or state IN OR WITH each Opaque copy a
computer-network location from which the
general network-using public has access to
download using public-standard network
protocols a complete Transparent copy of the
Document, free of added material.
Konsequenterweise verlangt die Lizenz den Vertrieb der transparenten Form ZUSAMMEN mit jeder nicht-transparenten Kopie, aber nicht IN ODER MIT jeder nicht-transparenten Kopie. Es ist eine Tatsache, bestätigt von Richard Stallman und bezeugt von allgemeinem Gebrauch, dass Sie alles, was von Ihnen verlangt wird, getan haben, wenn Sie die Quellen und die Binärprogramme bereitstellen, so dass die Benutzer sehen, was verfügbar ist, und nehmen, was sie wollen. Es bleibt dem Benutzer überlassen, ob er die transparente Form herunterlädt.
Falls die transparente Kopie nicht zusammen mit der nicht-transparenten Kopie vertrieben wird, müssen vernünftigerweise Schritte unternommen werden um sicherzustellen, dass die transparente Kopie vom Internet aus am angegeben Ort mindestens für ein Jahr erreichbar ist. Bei diesen Rahmenbedingungen erscheint die Anforderung der GPL sogar noch schwerer – ein schriftliches Angebot, gültig für mindestens drei Jahre, jeder Partei eine komplett maschinen-lesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zu geben.
(4) Digitale Rechte-Verwaltung
Der dritte Einwand gegen die GFDL stammt von den Maßnahmen in Abschnitt 2, die versuchen, digitale Rechte-Verwaltung-Techniken (DRM) zu überwinden. Laut einigen Interpretationen der Lizenz schließt dies den Vertrieb von Kopien auf DRM-geschützten Medien aus, selbst wenn dies in einer Art geschieht, die Benutzern vollen Zugriff auf die transparente Kopie des Werkes gibt; und, so wie es formuliert ist, verbietet es möglicherweise die Verschlüsselung der Dokumentation oder sogar die Speicherung auf einem Dateisystem, das Rechte unterstützt.
Tatsächlich sagt die Lizenz nur:
You may not use technical measures to
obstruct or control the reading or further
copying of the copies you make or distribute
Diese Klausel verbietet den Vertrieb oder die Speicherung von Kopien auf DRM-geschützten Medien nur, falls ein Ergebnis dieser Aktion sein wird, dass das Lesen oder weiteres Kopieren behindert oder kontrolliert wird. Sie ist nicht dazu gedacht, sich auf die Verwendung von Verschlüsselung oder Dateizugriffskontrollen ihrer eigenen Kopie zu beziehen.
Konsequenterweise sind die Maßnahmen der Lizenz gegen die DRM-Technik nur ein Weg, um sicherzustellen, dass die Benutzer in der Lage sind, ihre Rechte, die sie aufgrund der Lizenz haben sollten, auszuüben. Daher dienen diese Maßnahmen einem ähnlichen Zweck wie die von der GNU General Public License gegen Patente getroffenen Maßnahmen:
If a patent license would not permit
royalty-free redistribution of the Program
by all those who receive copies directly or
indirectly through you, then the only way
you could satisfy both it and this License
would be to refrain entirely from
distribution of the Program.
Wir glauben nicht, dass diese Anforderung der GPL dazu führt, dass Programme unter der GPL nicht-frei sind, obwohl dies potenziell ein Programm unter der GPL unvertreibbar machen kann. Sein Zweck ist die Vermeidung von Missbrauch von Patenten. Ähnlicherweise glauben wir nicht, dass Dokumentation unter der GFDL aufgrund der Maßnahmen von der Lizenz gegen den Missbrauch von DRM-geschützten Medien nicht-frei sei.
Mindestanzahl
Mit 972 Entwicklern haben wir:
Derzeitige Entwickleranzahl = 972 Q ( sqrt(Entwickleranzahl) / 2 ) = 15.5884572681199 K min(5, Q ) = 5 Quorum (3 x Q ) = 46.7653718043597
- Option 1 erreichte Quorum: 223 > 46,7653718043597
- Option 2 erreichte Quorum: 272 > 46,7653718043597
- Option 3 erreichte Quorum: 133 > 46,7653718043597
Daten und Statistiken
Für diese GR werden wie immer während der Wahlperiode periodisch Statistiken über die empfangenen Stimmen und die versandten Bestätigungen gesammelt. Zusätzlich ist die Liste der Abstimmenden erhältlich. Auch kann die Strichliste angeschaut werden (beachten Sie, dass es sich während des Urnengangs um eine Pseudo-Strichliste handelt).
Mehrheitsanforderung
Da der Änderungsantrag B eine Veränderung eines Gründungsdokuments, konkret des Gesellschaftsvertrags benötigt, benötigt er eine 3:1-Mehrheit, um angenommen zu werden. DFSG-Artikel 3 müsste geändert oder zumindest klargestellt werden. So wie er formuliert ist sagt er aus, dass die Lizenzen, unter denen eine Arbeit verfügbar ist, Veränderungen an der Arbeit erlauben müssen.
- Option1 erreicht die Mehrheit. 1,874 (223/119) > 1
- Option2 erreicht die Mehrheit. 3,200 (272/85) > 1
- Lasse Option3 aufgrund der Mehrheit fallen. 0,649 (133/205) <= 3
Ergebnis
Der Gewinner
- Option 2
GFDL-lizenzierte Arbeiten ohne unveränderbare Abschnitte sind frei
In der obigen Graphik implizieren die rosa gefärbte Knoten jene, die nicht die Mehrheit erlangten, der blaue ist der Gewinner. Das Achteck wird für die Optionen verwendet, die nicht den Standard geschlagen haben. In der folgenden Tabelle repräsentiert tally[Zeile x][Spalte y] die Stimmen, die Option x über Option y erhalten hat. Eine detailliertere Erklärung der Sieg-Matrix kann Ihnen beim Verständnis der Tabelle helfen. Zum Verständnis der Condorcet-Methode ist der Wikipedia-Eintrag recht informativ.
- Option 1
GFDL-lizenzierte Arbeiten sind in allen Fällen nicht für Main geeignet
- Option 2
GFDL-lizenzierte Arbeiten ohne unveränderbare Abschnitte sind frei
- Option 3
GFDL-lizenzierte Arbeiten sind mit der DFSG kompatibel [benötigt 3:1]
- Option 4
Weitere Diskussion
Option | ||||
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | |
Option 1 | 145 | 226 | 223 | |
Option 2 | 211 | 266 | 272 | |
Option 3 | 117 | 76 | 133 | |
Option 4 | 119 | 85 | 205 |
Wie in Zeile 2, Spalte 1 sichtbar, erhielt GFDL-lizenzierte Arbeiten ohne
unveränderbare Abschnitte sind frei
211 Stimmen gegenüber
GFDL-lizenzierte Arbeiten sind in allen Fällen nicht für Main geeignet
Wie in Zeile 1, Spalte 2 sichtbar, erhielt GFDL-lizenzierte Arbeiten sind
in allen Fällen nicht für Main geeignet
145 Stimmen gegenüber
GFDL-lizenzierte Arbeiten ohne unveränderbare Abschnitte sind frei
.
Paarweise Niederlagen
- Option 2 besiegt Option 1 mit ( 211 - 145) = 66 Stimmen.
- Option 1 besiegt Option 4 mit ( 223 - 119) = 104 Stimmen.
- Option 2 besiegt Option 4 mit ( 272 - 85) = 187 Stimmen.
Die Schwartz-Menge enthält
- Option 2
GFDL-lizenzierte Arbeiten ohne unveränderbare Abschnitte sind frei
Debian benutzt die Condorcet-Methode für Abstimmungen.
Vereinfachend kann die grundlegende
Condorcet-Methode folgendermaßen beschrieben werden:
Ziehe alle möglichen Zweikämpfe zwischen den Kandidaten
in Betracht. Der Condorcet-Gewinner, wenn es einen gibt,
ist derjenige Kandidat, der jeden anderen Kandidaten im
Zweikampf schlagen kann.
Das Problem ist, dass es bei komplexen Wahlen durchaus zu
einer kreisförmigen Beziehung kommen kann, in der A über
B siegt, B über C siegt und C über A siegt. Die meisten
Variationen von Condorcet verwenden verschiedene Mittel,
um diese Pattsituation aufzulösen. Siehe
Cloneproof Schwartz Sequential Dropping
für Details.
Die Variation von Debian ist in
der Satzung
schriftlich festgehalten, speziell § A.6.
Manoj Srivastava